HeuteWochenendekompl. Programm
cine 5 - Großes Kino in Asbach

FSK * Muttizettel

Übertragung von Erziehungsaufgaben an eine vom Personensorgeberechtigten eingesetzte erziehungsbeauftragte Person für Jugendliche unter 18 Jahren zum Besuch öffentlicher Veranstaltungen (z.B. Disco, Gaststätte oder Kino).

Laden Sie hier das Formular herunter.

FSK Übersicht


Informationen des Jugendamtes zur erziehungsbeauftragten Person:

Liebe Jugendliche, Eltern und Erziehungsbeauftragte!
Seit dem 01. April 2003, mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetztes, wurde der Begriff der erziehungsbeauftragten Person konkretisiert. Mit Freude, vor allem von den Jugendlichen aufgenommen, sorgt dieser Begriff doch immer wieder für Missverständnisse und Unsicherheiten auf Seiten der Eltern, Jugendlichen und nicht zuletzt den Gastronomen. Die zahlreichen Anfragen, die zu obigem Problemkreis an uns herangetragen wurden, haben wir gesammelt und wollen sie Ihnen nun als Information und Entscheidungshilfe mit einer möglichst umfassenden Beantwortung der Fragen zur Verfügung stellen.

Wer oder was ist eine erziehungsbeauftragte Person?
Bei der Erziehungsbeauftragung erfolgt eine Vereinbarung über die Ausübung der Personensorge durch Dritte. In der Regel sind die Eltern die Inhaber der Personensorge für das Kind bzw. Jugendlichen. Die Dritten wären in diesem Falle die erziehungsbeauftragte Person. Die Eltern übertragen also Rechte und Pflichten aus der Personensorge für das Kind bzw. Jugendlichen für einen klar umgrenzten Zeitraum auf eine andere Person.

Wer darf erziehungsbeauftragte Person sein?
Erziehungsbeauftragte Person darf jede Person über 18 Jahren sein, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit den Eltern Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Erziehungsbeauftragungen von minderjährigen Personen dürfen nicht erfolgen. Sie sind nicht zulässig.

FSK

 Altersfreigaben bestimmt nicht der Kinobetreiber, sondern die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Die FSK entscheidet, ab welchem Alter Filme „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ nicht mehr beeinträchtigen, allerdings ohne dass damit eine pädagogische Empfehlung ausgesprochen wird.   Filme werden von der FSK bewertet und in fünf Alterskategorien eingeteilt.  Die Altersfreigaben der FSK sind bindend.

  § 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen

  (1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und Spielprogramme mit