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cine 5 - Großes Kino in Asbach

Hausordnung

 Hausordnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für das CINE 5 Kino,  erkennt jeder Besucher die nachfolgenden Bedingungen der Cine East GmbH, Anton-Limbach-Str. 3d, 53567 Asbach,  im Rahmen eines Vertrags-verhältnisses an.

1. Kinosäle dürfen ohne Eintrittskarten nicht betreten werden. Eine erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung.  Der Kinobesucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für die gewünschte Vorstellung und das passende Wechselgeld erhalten hat.  Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Zum Zwecke des Altersnachweises ist der Kinobesucher gehalten, nach Aufforderung durch die Mitarbeiter der Cine East GmbH, einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen. Wenn der Altersnachweis nicht erbracht werden kann, entfällt der Anspruch auf den Erwerb einer Eintrittskarte. Schadensersatzansprüche des Besuchers wegen eines verwehrten Einlasses sind ausgeschlossen. Der Besuch einer Kinovorstellung mit Kindern unter 3 Jahren ist nicht gestattet.

Gutscheine & CineCards :  Guthaben von Gutscheinen oder CineCards wird nicht in bar ausgezahlt.

Reservierungen Reservierte Karten müssen spätestens 45 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse abgeholt werden. Nicht abgeholte Reservierungen verfallen und werden automatisch gelöscht.

Einlass Der Anspruch auf Einlass verfällt spätestens 10 Minuten nach Beginn des Hauptfilms. Zahlung Eintrittskarten sind bar oder per Electronic Cash zu bezahlen. Umtausch & Rücknahme.

Ein Umtausch oder die Rücknahme bezahlter Eintrittskarten ist ausgeschlossen (ausgenommen bei Ausfall der Vorstellung). Haftung Für durch Dritte verursachte Schäden sowie für verlorene Gegenstände übernimmt die Cine East GmbH keine Haftung.

3. Die Cine East GmbH behält sich das Recht der Änderung des Spielplans vor.

4. Es gelten die Jugendschutzbestimmungen.

5. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken sowie das Rauchen sind im gesamten Gebäude nicht gestattet. Taschen, Koffer, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen nicht mit in das Kino genommen werden und können gegebenenfalls in die dafür vorgesehenen Schließfächer eingeschlossen werden.

6. Das Verteilen von Handzetteln, Anbringen von Plakaten ist im gesamten Innen- und Außenbereich untersagt.

7. Tiere, ausgenommen Blinden, Führ- und Partnerhunde für Menschen mit Handicap, dürfen nicht mitgebracht werden.

8. Aufzeichnungen in Bild und Ton (Fotos, Videos, Digitalaufnahmen, Audioaufnahmen usw.) sind im Cine 5 nicht gestattet. Handys sind während der Vorstellung außer Betrieb zu nehmen.

9. Der Kinobesucher verpflichtet sich, für die Dauer des Aufenthalts im Kino zu einer sorgfältigen Benutzung des Kinos. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Eine durch den Kunden beschädigte 3 D Brille wird mit brutto 30,00 € in Rechnung gestellt.

10. Der Besucher verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten und Störungen des Betriebsablaufes sowie der Vorstellung zu unterlassen.  

11. Die Cine East GmbH ist berechtigt, im Falle erheblicher und wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Hausordnung im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen. 

12. Bei allen Liveübertragungen kann es aus technischen Gründen auch bei unseren Übertragungen in seltenen Fällen zu Bild- und Tonstörungen kommen, auf die wir keinen Einfluss haben und für die wir daher nicht haftbar gemacht werden können.